Bankleitzahlen dienen zur Identifikation von Banken in Deutschland. Federführend für die Verwaltung der Bankleitzahlen ist die Deutsche Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht alle drei Monate die Bankleitzahlendatei, in der die Informationen zu den aktuellen Bankleitzahlen enthalten sind.
Eine Beschreibung dieser Bankleitzahlendatei findet man im „Merkblatt Bankleitzahlendatei“, das auf der Bundesbank-Seite zu Bankleitzahlen verlinkt ist: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/bankleitzahlen.
Diese Bankleitzahlendatei enthält alle gültigen und die zuletzt gelöschten Bankleitzahlen. Man kann sie deshalb dafür verwenden, bei Bankverbindungen der Kunden zu prüfen, ob eine gültige Bankleitzahl angegeben wurde.
Außerdem wird zu jeder Bankleitzahl eine Bezeichnung, eine Kurzbezeichnung, die Postleitzahl und der Ort angegeben. Und wenn die Bank mehrere Niederlassungen hat, dann gibt es diese Informationen auch für die einzelnen Niederlassungen der Bank. Das wird dann über das Feld „Merkmal“ geschlüsselt.
Eine weitere Information, die aus der Bankleitzahlendatei ermittelt werden kann, ist das Mapping der „Institutsnummer für PAN“ zur Bankleitzahl. Die „Institutsnummer für PAN“, die Primary Account Number, wird zur Identifikation der Institute verwendet, die am girocard-System für den Kartenzahlungsverkehr mittels Bankkundenkarten teilnehmen. Hier kann es mehrere PAN zu einer Bankleitzahl geben.
Die Datei enthält auch das Mapping der Bankleitzahlen zum BIC, dem „Business Identifier Code“, der von SWIFT vergeben wird. Mit dem BIC werden die Zahlungsdienstleister u.a. in den SEPA-Zahlverfahren identifiziert.
Damit noch nicht genug, enthält die Bankleitzahlendatei auch das „Kennzeichen für Prüfzifferberechungsmethode“. Mit diesem Kennzeichen wird für jede Bankleitzahl definiert, wie bei den Kontonummern zu dieser Bankleitzahl die Prüfziffer berechnet wird.
Diese Bankleitzahlendatei wird von der Deutschen Bundesbank alle drei Monate veröffentlicht und dabei werden mit einem Änderungskennzeichen die hinzugekommenen, veränderten, unveränderten und gelöschten Sätze gekennzeichnet.
Da diese Datei, wie beschrieben, ganz verschiedenen Zwecken dient, ist es nicht so einfach, die für den jeweiligen Zweck relevanten Sätze zu filtern. Man benötigt für jeden Anwendungsfall die passende Transformation.
Da die Anwendungsfälle bei allen Marktteilnehmern die gleichen sind, ist es für die Marktteilnehmer hier nicht erstrebenswert, individuelle Lösungen für die Transformationen zu entwickeln. Vielmehr sollte jeder Marktteilnehmer versuchen, die Funktionalität der „Black Box“ in der obigen Darstellung mit möglichst geringem Aufwand bereitgestellt zu bekommen. Das so gesparte Budget kann besser für die unternehmensindividuelle Verwendung der Informationen in den eigenen Systemen verwendet werden.
Da die Schnittstelle auf der linken Seite der „Black Box“ von der Deutschen Bundesbank bereits definiert ist, müssen nur noch die Schnittstellen der Anwendungsfälle auf der rechten Seite der „Black Box“ so definiert werden, dass alle angebundenen Marktteilnehmer sie einfach nutzen können.
Mit dieser Definition kann die „Black Box“ dann z.B. als SaaS-Lösung für die Marktteilnehmer bereitgestellt werden.
Welche Anwendungsfälle diese SaaS-Lösung bereitstellen soll, diese Frage würde ich gerne in meinem nächsten Beitrag beantworten. Wenn Sie Vorschläge dafür haben, dann senden Sie mir bitte ihre Anforderung zu.
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