Ein Beratungsassistent für die Digitale Rentenübersicht

Seit 2021 gibt es das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Dieses Gesetz verpflichtet die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen einer zentralen Stelle die Daten zu den Verträgen bereitzustellen, so dass diese den Bürgerinnen und Bürgern in einem Portal präsentiert werden können.

Wenn Sie sich die Frage stellen, ab wann diese Digitale Rentenübersicht für die Bürger verfügbar ist, dann können Sie entweder jemanden fragen, der das weiß oder Sie lesen die offiziellen Dokumente.

Es gibt heute in Zeiten von ChatGPT aber eine dritte Möglichkeit, solche Informationen bereitzustellen: man stellt ein System bereit, das die relevanten Informationen kennt und diese über eine Chat-Funktion verfügbar macht.

Also ungefähr so:

In dem Beispiel ist zu erkennen, dass es gar nicht so einfach ist, die „richtigen“ Fragen zu stellen. Die eigentlich gewünschte Information, der Start des Regelbetriebs, wurde von dem Beratungsassistenten erst gefunden, als das Schlüsselwort „Regelbetrieb“ in der Frage auftauchte. Na, so kann man dieses Tool eher nicht brauchen!

Der Assistent stellt aber noch ein weiteres Feature bereit, er nennt die Quellen, aus denen er die Antwort ermittelt hat. Das sind die Felder Source 1 bis Source 4 unter der Antwort. Schauen wir uns doch mal Source 1 der ersten Antwort an, die nicht das gewünschte Resultat gebracht hat:

Obwohl die Antwort nicht die war, die wir gesucht haben, so ist in der Quelle schon die eigentlich von uns gesuchte Antwort enthalten: „Start des Regelbetriebs Ende 2023“.

Die Angabe der Quellen ist also ein wichtiges Feature dieses Assistenten. Eine Auswertung der Quellen kann uns anleiten, bessere Folgefragen zu stellen und so schneller zum Ziel zu kommen.

Ein weiteres Feature dieses Assistenten ist, dass er keine Vermutungen über die richtige Antwort anstellt. Er liefert nur dann Antworten, wenn er sie eindeutig erkennt. Andernfalls sagt er, dass die Antwort nicht aus den zugrundeliegenden Dokumenten ermittelt werden kann. Es kommt also darauf an, so einen Beratungsassistenten mit allen benötigten Dokumenten zu füttern, damit er ordentlich beraten kann.

Der Beratungsassistent für die Digitale Rentenübersicht kennt das RentÜG, das Kommunikationshandbuch der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) und die Datenbeschreibung für die Datenübermittlung zwischen der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Vorsorgeeinrichtungen.

Das hier gezeigte Tool wurde von Agile Athletes GmbH entwickelt. Es steht für interessierte Anwender zum Testen zur Verfügung.

Mit jedem dieser Links kann der Beratungsassistent mit einem Guthaben von 10 Fragen aufgerufen werden:

  • https://ai.agile-athletes.de/?voucherId=0375f63c-9cff-4669-bb8e-4a542ad95322
  • https://ai.agile-athletes.de/?voucherId=e598e517-2f31-4264-b76a-c755286b8c1b
  • https://ai.agile-athletes.de/?voucherId=424b978b-0bb8-4b05-ac2c-85929e161f70

Das Fragen klappt nur, solange das Guthaben nicht verbraucht ist, also schnell ausprobieren!


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Kommentare

Eine Antwort zu „Ein Beratungsassistent für die Digitale Rentenübersicht“

  1. Avatar von Jelle van Wieringen

    Es stellt sich auch die Frage, wie die Behörde den Begriff “ Regelbetrieb “ in ihren Unterlagen definiert hat. Er wird nur im Kommunikationshandbuch unter „Ausgangslage“ und „Termine („temporäres Kapitel“)“ erwähnt. Die Definition wäre „eine Phase am Ende der ersten Betriebsphase“.

    Es wird in dem Zusammenhang nicht behauptet, dass der Bürger das System dann nutzen kann.

    Im Gesetztext steht: „Vor Abschluss der ersten Betriebsphase legt die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht dem Steuerungsgremium nach § 9 einen Evaluierungsbericht über die Erfahrungen und Ergebnisse der ersten Betriebsphase vor.

    Man kann darüber spekulieren, was der Regelbetrieb für die Bürger bedeutet. In diesem Sinne hat die KI zunächst richtig geantwortet.

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